Herzlich willkommen in unserer Infothek
Gerne möchten wir Ihnen und uns den Alltag ein wenig erleichtern und haben nachfolgend Formulare und Vorlagen aufbereitet. Hier finden Sie die wichtigsten Downloads und Informationen über unsere Genossenschaft.
Auch können Sie uns Ihre Anliegen postalisch oder per E-Mail an wbgen@wbg-pasewalk.de zukommen lassen. Bei einigen wenigen Formularen benötigen wir Ihre Unterschrift und bieten diese hier zum Download als PDF-Dokument an.
Ihr direkter Draht zur Wohnungsbaugenossenschaft Pasewalk eG
Bergstraße 7 in 17309 Pasewalk
Dienstag: 14.30 - 17.30 Uhr | Donnerstag: 13.30 - 15.45 Uhr
Tel: +49 3973 20 88 0 | Fax: +49 3973 20 88 10
Email: wbgen@wbg-pasewalk.de
Wichtige Formulare
Sollten Sie die PDF-Datei auf Ihrem Gerät speichern wollen, so klicken Sie bitte auf den Link mit der rechten Maustaste und wählen dann "Ziel speichern unter..." oder "Link speichern unter..." und wählen dann den Ort auf Ihrem Gerät aus, wo die Datei gespeichert werden soll. Gerne nehmen wir Ihre Anliegen auch während unserer Geschäftszeiten persönlich entgegen.
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Satzung 2014
pdf - File (120 kB) Download -
SEPA-Lastschriftmandat
pdf - File (91 kB) Download -
Änderungsmitteilung Bankverbindung
pdf - File (91 kB) Download -
Interessentenbogen für Wohnungssuchende
pdf - File (88 kB) Download -
Antrag auf Mitgliedschaft
pdf - File (55 kB) Download -
Hausordnung
pdf - File (47 kB) Download -
Lärmprotokoll
pdf - File (77 kB) Download
Notdienst & Schadensmeldung
Melden Sie notwendige Reparaturen während der Geschäftszeiten bei unserem Mitarbeiter Reparaturannahme oder über das Onlineformular zur Schadensmeldung an. Die Notdienste und Partner für Havarien der Wohnungsbaugenossenschaft Pasewalk eG erreichen Sie unter den aufgeführten Nummern. Bitte beachten Sie, dass mit Havarie ein kurzfristig auftretender Schaden gemeint ist, der, wenn er nicht sofort beseitigt wird, umfangreiche Folgeschäden verursachen kann. Die Inanspruchnahme des Havariedienstes ist spätestens am darauffolgenden Werktag der WBG mitzuteilen.
Die Havariedienst-Nummern finden Sie auch an den Aushängen in Ihrem Hausflur.
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Reparaturannahme
Melden Sie notwendige Reparaturen während der Geschäftszeiten direkt an unseren Reparaturhof unter der Telefonnummer: +49 3973 | 20 88 70 oder +49 3973 | 20 88 0 oder rund um die Uhr über das Online-Formular hier.
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Heizung & Sanitär
Bei Schäden an Absperrventilen, Armaturen, Brausevorrichtungen, Ab- und Zuflüssen (Verstopfungen, Rohrbrüche oder Durchnässungen), WC-Spüleinrichtungen, Thermostatventilen, Heizkörpern und Rohrleitungen wenden Sie sich bitte an: Firma Günter Buse | Telefon: +49 3973 | 21 02 14 | Mobil: +49 177 | 72 10 214 | www.guenter-buse.de
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Elektro & Kabelfernsehen
Bei Schäden an Steckdosen, Schaltern, Sicherungen und der Stromversorgung wenden Sie sich bitte an: Firma Elektro Engel | Telefon: +49 3973 | 44 16 18. Bei Störungen rund um Kabelfernsehen wenden Sie sich bitte an www.vodafone.de
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Schlüsseldienst
Bitte beachten Sie, dass die Türöffnung direkt vor Ort bezahlt werden muss und bei Berechtigung rückerstattet wird. Bei Problemen mit Schließanlagen und Notöffnungen wenden Sie sich bitte an Sicherheitstechnik Schulz | Telefon: +49 3976 | 25 07 90 | Mobil: +49 171 | 64 36 440
Häufig gestellte Fragen
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Warum Einzugsermächtigung?
Es ist empfehlenswert, die laufende Miete von Ihrem Konto einziehen zu lassen. So sparen Sie Zeit und profitieren davon, dass bei eventuellen Änderungen, wie zum Beispiel der Erhöhung oder Senkung der Betriebskostenvorauszahlungen, gleich der korrekte Betrag eingezogen wird. Im Übrigen kann der Einzug bei Ihrer Bank binnen 6 Wochen zurückgefordert werden. Die Formulare für die Einzugsermächtigung oder Änderungen der Bankverbindung finden Sie weiter oben. Diese sind schriftlich mit Unterschrift mitzuteilen.
Was tun bei einem Um-/Auszug?
Die Kündigungsfristen sind in Ihrem Nutzungsvertrag vereinbart. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben während der Geschäftszeiten gern persönlich Auskunft. Angebote über leerstehende Mieteinheiten finden Sie im Bereich Interessenten/Angebote Wohnungen und Gewerbe.
Wann kommt die Abrechnung?
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. (Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 – Zustellung bis spätestens 31.12.2024)
Meine Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben während der Geschäftszeiten gern persönlich Auskunft.
Mitgliedschaft im Todesfall?
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können ein Stimmrecht in dieser Zeit nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben (§9 unserer Satzung). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben während der Geschäftszeiten gern persönlich Auskunft.