Die demokratische Struktur unserer Genossenschaft
Das höchste Gut einer Genossenschaft sind die Mitglieder. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile. Dies stellt eine demokratische Abstimmung im Rahmen einer Mitgliederversammlung über die wesentliche Entwicklung der Genossenschaft sicher. Die Versammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt und beschließt über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.
Alle 3 Jahre wählen die Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Pasewalk im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung ihre Vertreter, die natürliche Personen und selbst Mitglied in unserer Genossenschaft sein müssen. In der Regel wird die Wahlversammlung vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einberufen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat jährlich, spätestens bis zum 30.6. jeden Jahres, stattzufinden. Über die aktuellen Termine informieren wir Sie gerne in unserer Rubrik Nachrichten.
Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überträgt die Verantwortung für alle laufenden Geschäfte.
Service für Mitglieder
Mitglied bei der WBG zu sein, heißt bezahlbaren und gepflegten Wohnraum zu nutzen und Gemeinsinn. Daher bieten wir unseren Mitgliedern weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf.
Zum MitgliederbereichTeam & Karriere
Zu unserem Selbstverständnis gehört eine Kommunikation der kurzen Wege und persönliche Ansprechpartner. Erfahren Sie, wer hinter den Namen steht und welche berufliche Perspektiven die WBG bietet.
Mehr erfahrenWBG & ihre Geschichte
Seit dem Gründungsjahr 1954 haben wir viel geschafft und geschaffen. Aus der AWG „Ernst Thälmann" wurde WBG Pasewalk eG, aus anfänglich 16 Wohnungseinheiten entstanden ganze Siedlungen in Pasewalk.
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